Schulordnung
1. GELTUNGSBEREICH
Diese Schulordnung gilt im Bereich des Berufsbildungszentrums Hochwald. Sie und die zusätzlichen Erläuterungen sind allen Schülern bei Unterrichtsaufnahme vom Klassenlehrer unverzüglich bekannt zu geben,
2. VERHALTEN IN DEN SCHULGEBÄUDEN UND AUF DEM SCHULGELÄNDE
Während des Aufenthaltes in den Schulgebäuden und auf dem Schulgelände haben die Schüler und Schülerinnen den Anordnungen der Schulleitung, der Lehrkräfte und anderer bediensteten Personen Folge zu leisten.
3. UNTERRICHTSTEILNAHME
Jeder Schüler/ jede Schülerin ist verpflichtet, am verbindlichen Unterricht und an den übrigen verbindlichen Veranstaltungen regelmäßig und pünktlich teilzunehmen.
4. ALKOHOL-/ DROGENVERBOT, KAUGUMMIVERBOT, ESSEN UND TRINKEN IM UNTERRICHT
Auf dem Schulgelände und in den Gebäuden ist das Mitbringen und Konsumieren von Alkohol und jeder anderen möglichen Art von Drogen strikt untersagt.
In allen Schulgebäuden gilt das „Kaugummiverbot“.
Essen und Trinken sind nur auf dem Schulhof und in den Aufenthaltsräumen während der Pausen erlaubt. In den Klassenräumen darf nicht gegessen werden. Getrunken werden darf nach Zustimmung des anwesenden Lehrers.
5. BENUTZUNG DER UNTERRICHTSRÄUME UND EINRICHTUNGEN, HAFTUNG FÜR WERTGEGENSTÄNDE
Die Unterrichtsräume und Einrichtungsgegenstände sind zu schonen und sauber zu halten. Bilder, Schautafeln u. a. dürfen nur mit Genehmigung der Schulleitung angebracht werden. Die Toiletten sind sauber zu halten. Insbesondere ist darauf zu achten, dass keine Gegenstände in Waschbecken und Toiletten geworfen werden. Toiletten sind keine Aufenthaltsräume!
Die Schule übernimmt keine Haftung für den Verlust von Kleidung und Wertgegenständen. Die Schüler/ Schülerinnen können Kleidungsstücke mit in den Klassenraum nehmen.
6. HANDY-VERBOT
Handys dürfen während der Unterrichtszeit in den Klassenräumen weder benutzt werden noch eingeschaltet sein. Eingeschaltete Handys während Klassenarbeiten gelten als Täuschungsversuch. Bei Zuwiderhandlung wird das Handy eingezogen und kann nach Ende des Unterrichts im Sekretariat abgeholt werden.
7. RAUCHVERBOT
Innerhalb des Schulgeländes sowie in allen Gebäuden ist das Rauchen – auch mit E-Zigaretten – verboten.
8. BESCHÄDIGUNGEN
Jeder Schüler/jede Schülerin ist für die pflegliche Behandlung der Einrichtungsgegenstände und Lehrmittel mitverantwortlich. Für vorsätzliche oder fahrlässige Beschädigung oder Verunreinigung am Gebäude, an den Einrichtungen oder Anlagen haften der Verursacher bzw. die Erziehungsberechtigten. Beschädigungen und Verunreinigungen der Klassenräume und ihrer Einrichtungsgegenstände sind dem Fachlehrer unverzüglich anzuzeigen.
9. UNTERRICHTSBEGINN
Die Schüler/ Schülerinnen finden sich vor Unterrichtsbeginn, d. h. zum ersten Gong, vor dem Unterrichtsraum ein. Der Unterricht beginnt zu den vorgegebenen Zeiten.
10. PARKEN
Innerhalb des Schulgeländes sind die Fahrzeugführer verpflichtet, im Schritttempo zu fahren. Auf dem Schulgelände darf nur auf den besonders gekennzeichneten Flächen geparkt werden. Es gilt die Straßenverkehrsordnung.
Für das Abhandenkommen von Fahrzeugen und Fahrzeugteilen oder für die Beschädigung von Fahrzeugen, die durch den Fahrer selbst oder durch das Verschulden Dritter verursacht wurden, haftet die Schule nicht.
11. BEFREIUNG VOM SPORTUNTERICHT
Eine Befreiung vom Sportunterricht über zwei Unterrichtstage hinaus kann auf Grundlage eines ärztlichen Zeugnisses, über mehr als zwei Monate auf Grundlage eines amtsärztlichen Zeugnisses vom Schulleiter gewährt werden.
12. ENTSCHULDIGUNG BEI FEHLZEITEN
Bis 10:00 Uhr am ersten Fehltag muss eine telefonische Benachrichtigung erfolgen. Die schriftliche Entschuldigung ist spätestens am 2. Schultag nach Rückkehr vorzulegen. Bei längerer Fehlzeit ist die Entschuldigung nach einer Woche vorzulegen. Besteht ein Ausbildungsverhältnis, so muss der Betrieb die Kenntnisnahme der Entschuldigung bestätigen.
In Zweifelsfällen kann der Schulleiter/ Schulleiterin die Vorlage eines ärztlichen oder amtsärztlichen Zeugnisses verlangen, dessen Kosten der Schüler/ die Schülerin trägt.
13. VERLASSEN DES SCHULGELÄNDES
Während der Unterrichtszeit, in Pausen und Freistunden dürfen Schüler/Schülerinnen das Schulgelände nur mit Genehmigung verlassen. Sonst entfällt die Aufsichtspflicht der Schule und der Versicherungsschutz erlischt.
14. NOTFALLPLÄNE
Die Notfallpläne an den jeweiligen Klassenzimmertüren sind zu beachten und entsprechend einzuhalten.
15. KOPFBEDECKUNG
Das Tragen einer Kopfbedeckung im Unterricht ist nicht erlaubt. Ausnahme: Schülerinnen aus religiösen Gründen.