Berufsbildungs­zentrum Hochwald

Schulordnung

Diese Schulordnung gilt im Bereich des Berufsbildungszentrums Hochwald. Sie und die zusätzlichen Erläuterungen sind allen SchülerInnen bei Unterrichtsaufnahme von der/dem KlassenlehrerIn unverzüglich bekannt zu geben.

Während des Aufenthalts in den Schulgebäuden und auf dem Schulgelände haben die SchülerInnen den Anordnungen der Schulleitung, der Lehrkräfte und anderer bediensteten Personen Folge zu leisten.

Auf dem Schulgelände und in den Gebäuden ist das Mitbringen und Konsumieren von Betäubungsmitteln jeder Art gänzlich untersagt. Innerhalb des Schulgeländes sowie in allen Gebäuden ist das Rauchen – auch mit E-Zigaretten – verboten. Waffen und waffenähnliche Gegenstände sind in der Schule verboten.

Essen und Trinken sind nur auf dem Schulhof und im Aufenthaltsraum während der Pausen erlaubt. In den Klassenräumen darf nicht gegessen werden. Getrunken wird nach Zustimmung der anwesenden Lehrkraft. In den Gebäuden gilt „Kaugummiverbot“.

Die Unterrichtsräume und Einrichtungsgegenstände sind zu schonen und sauber zu halten. Bilder, Schautafeln u.a. dürfen nur mit Genehmigung der Schulleitung angebracht werden. Die Toiletten sind sauber zu halten. Insbesondere ist darauf zu achten, dass keine Gegenstände in Waschbecken und Toiletten geworfen werden. Toiletten sind keine Aufenthaltsräume!

Die Schule übernimmt keine Haftung für den Verlust von Kleidung und Wertgegenständen. SchülerInnen können wertvolle Kleidungsstücke mit in den Klassenraum
nehmen.

Alle SchülerInnen sind für die pflegliche Behandlung der Einrichtungsgegenstände und Lehrmittel mitverantwortlich. Für vorsätzliche oder fahrlässige Beschädigung oder Verunreinigung am Gebäude, an den Einrichtungen oder Anlagen haften der/die VerursacherIn bzw. die Erziehungsberechtigten. Beschädigungen und Verunreinigungen der Klassenräume und ihrer Einrichtungsgegenstände sind der Lehrkraft unverzüglich anzuzeigen.

Handys und andere internetfähige Geräte dürfen während der Unterrichtszeit in den Klassenräumen weder benutzt werden noch eingeschaltet sein. Sind während Leistungsnachweisen Handys sowie weitere internetfähige Geräte eingeschaltet, gilt dies als Täuschungsversuch. Nur die Lehrkraft kann den Einsatz dieser Geräte im Klassensaal für den Unterricht veranlassen. Bei Zuwiderhandlung wird das Handy eingezogen und kann nach Ende der Unterrichtszeit im Sekretariat abgeholt werden.

Aufnahmen von Fotos, Videos und Ton sind grundsätzlich nur mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Personen außerhalb der Unterrichtszeit erlaubt. Die Veröffentlichung von Bildern, Videos, Tonaufnahmen oder personenbezogenen Daten ohne Erlaubnis der betroffenen Personen stellt als Tatbestand eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte dar. Ein Verstoß gegen den Datenschutz kann sowohl schulische wie auch juristische Schritte mit sich ziehen. Es gilt die DSGVO!

Die SchülerInnen finden sich vor Unterrichtsbeginn, d.h. zum ersten Gong, vor dem Unterrichtsraum ein. Der Unterricht beginnt zu den vorgegebenen Zeiten.

Alle SchülerInnen sind verpflichtet, am verbindlichen Unterricht und an den übrigen verbindlichen Veranstaltungen planmäßig und pünktlich teilzunehmen.

Innerhalb des Schulgeländes sind die FahrzeugführerInnen verpflichtet, im Schritttempo zu fahren. Auf dem Schulgelände darf nur auf den gekennzeichneten Flächen der Schülerparkplätze geparkt werden. Es gilt die Straßenverkehrsordnung. Für das Abhandenkommen von Fahrzeugen und Fahrzeugteilen oder für die Beschädigung von Fahrzeugen, die durch die/den FahrerIn selbst oder durch das Verschulden Dritter verursacht wurden, haftet die Schule nicht.

Eine Befreiung vom Sportunterricht über zwei Unterrichtstage hinaus kann auf Grundlage eines ärztlichen Zeugnisses, über mehr als zwei Monate auf Grundlage eines amtsärztlichen Zeugnisses von der Schulleitung gewährt werden.

Bis 10:00 Uhr am ersten Fehltag muss eine telefonische Benachrichtigung im Sekretariat erfolgen. Die schriftliche Entschuldigung ist spätestens am zweiten Schultag nach Rückkehr vorzulegen. Bei längerer Fehlzeit ist die Entschuldigung nach einer Woche vorzulegen. Besteht ein Ausbildungsverhältnis, so muss der Betrieb die Kenntnisnahme der Entschuldigung bestätigen. Das Entschuldigungsformular ist zu verwenden.

In Zweifelsfällen kann die Schulleitung die Vorlage eines ärztlichen oder amtsärztlichen Zeugnisses verlangen, dessen Kosten die/der SchülerIn trägt.

Während der Unterrichtszeit, in Pausen und in Freistunden dürfen SchülerInnen das Schulgelände nur mit Genehmigung der Lehrkraft verlassen. Sonst entfällt die Aufsichtspflicht der Schule und der Versicherungsschutz erlischt.

Die Notfallpläne an den jeweiligen Klassenzimmertüren sind zu beachten und entsprechend einzuhalten.

Das Tragen einer Kopfbedeckung im Unterricht ist nicht erlaubt. Eine Ausnahme gilt für Schülerinnen aus religiösen Gründen.

Die Diskriminierung von Menschen wegen ihres Glaubens, des Geschlechts, der sexuellen Orientierung, der Hautfarbe und Herkunft, einer Behinderung, der Schulart, der Nationalität und weiteren Gründen lehnen wir ab. Körperliche Gewalt, Mobbing und Verleumdung, Drohung und Erpressung sowie Beleidigungen gegenüber anderen SchülerInnen sowie dem Schulpersonal führen zu Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen und ggf. zur Strafanzeige.

Stand: 15.07.2021