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Informationsveranstaltung von Oberstaatsanwalt Raimund Weyand am BBZ Hochwald


"Die Staatsanwaltschaft – Aufbau, Aufgaben und Tätigkeiten", so lautete der Titel eines Informationsabends am BBZ Hochwald. Gemeinsam mit der dem Förderverein des BBZ und der Seniorenakademie der CEB hatte das BBZ Hochwald zu dieser Veranstaltung eingeladen und damit die  Reihe der bisherigen interessanten Bildungsveranstaltungen fortgesetzt. Bereits im November und Dezember letzten Jahres beeindruckten Adolf Burger, dessen Werk „Des Teufels Werkstatt“ die Vorlage zu dem Film „Die Fälscher“ lieferte (der Film wurde mit einem Oscar ausgezeichnet), sowie die Protokollchefin der Staatskanzlei Heidemarie Müller mit dem Thema „Etikette und Manieren“.

Begrüßung des Dozenten durch den Schulleiter Gerd Barbian

 

Auch an diesem Abend konnte der Schulleiter des BBZ Hochwald Gerd Barbian wieder einen renommierten Referenten begrüßen, Oberstaatsanwalt und Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Raimund Weyand.  Bevor Weyand den Aufbau der Staatsanwaltschaft erläuterte, sprach er die Darstellung der Staatsanwaltschaft in den Medien an. Er verdeutlichte, wie stark unser Bild der Staatsanwaltschaft durch amerikanische Fernsehserien, Filme, Gerichts-Soaps und Reality-Serien geprägt ist, stellte jedoch auch klar, dass diese Sendungen nicht auf Tatsachen  beruhen, sondern auf „Action“ ausgerichtet sind und rein gar nichts mit der Realität zu tun haben.



Weiterhin erfuhren die Besucher z. B. Genaueres über den Unterschied zwischen Strafbefehl und Anklage, Antrags-, Privatklage- und Ermächtigungsdelikten, über Auslöser von Verfahren und die Arbeitsgrundlagen der Staatsanwaltschaft. Hier wies Raimund Weyand auf die Fürsorgepflicht der Staatsanwaltschaft hin und erläuterte in diesem Zusammenhang, dass z. B. jeder Beschuldigte das Recht haben muss, sich zu äußern, und wenn Zweifel an seiner Schuld bestehen, das Verfahren eingestellt wird.

 

 

Neben der Darstellung von Verfahrensablauf und Sanktionspraxis verwies Weyand auch auf aktuelle Verfahren, wobei er hier besonders Verfahren gegen Urheberrechtsverletzungen durch unberechtigte Downloads von Musiktiteln aus dem Internet hervorhob und auf die möglichen Konsequenzen hinwies, die für die Nutzer, meist Jugendliche, oft nicht klar erkennbar sind und hohe zivilrechtliche Forderungen mit sich bringen können.

 

 


Der Beitrag stieß bei den Teilnehmern auf großes Interesse, was sich in zahlreichen Fragen und regen Diskussionsbeiträgen äußerte. Es war eine seltene Gelegenheit, sich von kompetenter Stelle in sehr anschaulicher Art und Weise ein Bild über Aufgaben und Tätigkeiten der Staatsanwaltschaft vermitteln zu lassen und gleichzeitig bestehende Vorurteile oder Falschinformationen auszuräumen.

 

 

 

 

 

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